Produkte zum Begriff Schenkung:
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Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.
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Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten | Testament schreiben | Handschriftliches Testament Muster | Das Erbe rechtlich und steuerlich optimal gestalten | Ratgeber Erbschaft und...
Wenn Sie Ihr Vermögen auch nach Ihrem Tod in den richtigen Händen wissen wollen, sollten Sie frühzeitig eine sinnvolle Vermögensübertragung an die nächsten Familienangehörigen planen und sich mit den steuerlichen Rahmenbedingungen und der Erbfolge befassen. Dieser Ratgeber zur Gestaltung der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer liefert Ihnen als Erblasser viele konkrete Tipps und Musterformulierungen, welche Ihnen bei der Planung Ihres Nachlasses helfen.
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Das Nachlass-Set
Sie würden gerne Ihren Nachlass regeln, haben aber noch viele offene Fragen oder sind sich noch unsicher? Dieser Ratgeber verschafft Ihnen einen Überblick über das Thema und unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. Schaffen Sie Klarheit: In diesem Leitfaden werden Sie in zehn Schritten zu Ihrem Testament geführt. Zur Unterstützung erhalten Sie zahlreiche Mustertexte und werden schnell dazu in der Lage sein, Ihren letzten Willen optimal und korrekt zu formulieren. Sparen Sie Steuern: Dieses Buch klärt Sie über die Erbschaftssteuer auf und wie viel das Finanzamt von Ihnen verlangt. Außerdem lernen Sie, wie Sie das Finanzamt mit kluger Planung kurzhalten und Steuern sparen können. Gewinnen Sie Sicherheit! In diesem Ratgeber bleibt keine Ihrer Fragen unbeantwortet. So erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie Ihre Angehörigen absichern können, was in Ihre Vermögensübersicht gehört oder wann sich ein Erbschaftsvertrag eignet und wann ein Testament die beste Lösung ist. Arbeiten Sie mit Formularen und Ausfüllhilfen! Dieses Buch enthält Formulare für Ihre Vermögensübersicht, eine Übersicht über die Online-Konten, sowie Ihre persönliche Bestattungsverfügung. Alle Dokumente können Sie heraustrennen und herunterladen, um Ihre Arbeit so einfach wie möglich zu gestalten. Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass! Heutzutage spielt auch der Nachlass im Netz und in den sozialen Netzwerken eine immer größere Rolle. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihren Erben den Zugang zu Online-Konten und -Verträgen erleichtern. In diesem Ratgeber werden Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Nachlass präzise und gut verständlich erklärt, sodass Sie einen umfassenden Überblick über die Thematik erhalten. Mit durchdachten Anleitungen und Ausfüllhilfen werden Sie beim Verfassen Ihres Nachlasses optimal unterstützt, sodass Sie den Grundstein für eine harmonische Zukunft Ihrer Nachkommen und Familie legen können.
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Die Erbengemeinschaft: kurz&konkret!
Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.
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Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
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Ähnliche Suchbegriffe für Schenkung:
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Wann ist eine Schenkung keine Schenkung?
Eine Schenkung ist keine Schenkung, wenn sie unter Zwang oder Druck erfolgt. Wenn der Schenker gezwungen wird, etwas zu verschenken, kann dies nicht als freiwillige Schenkung betrachtet werden. Ebenso kann eine Schenkung angefochten werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in der Lage war, vernünftig zu handeln, beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit oder Betrunkenheit. Zudem kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat oder die Schenkung unter falschen Vorwänden erfolgte. In solchen Fällen kann die Schenkung vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden.
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Wie Schenkung melden?
Um eine Schenkung zu melden, müssen Sie in der Regel eine Schenkungssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. In dieser Erklärung müssen Sie alle relevanten Informationen zur Schenkung angeben, wie z.B. den Wert des Geschenks und den Bezug zwischen Schenkendem und Beschenktem. Es ist wichtig, dass Sie die Fristen für die Meldung einer Schenkung einhalten, da andernfalls Strafen drohen können. Falls Sie unsicher sind, wie Sie eine Schenkung korrekt melden sollen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden, um professionelle Hilfe zu erhalten.
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Ist Schenkung Zugewinn?
Ist Schenkung Zugewinn? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Zeitpunkt der Schenkung und dem Güterstand der Eheleute. In der Regel zählt eine Schenkung nicht zum Zugewinn, da sie als unentgeltliche Zuwendung betrachtet wird. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn die Schenkung in einem bestimmten Zeitraum vor der Scheidung erfolgt ist und als Versuch gewertet wird, den Zugewinnausgleich zu umgehen. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Schenkungen im Falle einer Scheidung keine Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich haben.
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Wann Schenkung anzeigen?
Wann sollte eine Schenkung angezeigt werden? Dies hängt von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Land ab. In vielen Ländern müssen Schenkungen über einem bestimmten Betrag dem Finanzamt gemeldet werden. Es ist ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren, um mögliche Strafen oder Steuernachzahlungen zu vermeiden. Zudem kann es sinnvoll sein, die Schenkung auch aus rechtlichen Gründen anzuzeigen, um mögliche Streitigkeiten oder Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig über die Anzeigepflichten und rechtlichen Konsequenzen von Schenkungen zu informieren.
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Wer muss Schenkung melden?
In Deutschland müssen Schenkungen grundsätzlich vom Beschenkten beim Finanzamt gemeldet werden. Dies dient dazu, dass das Finanzamt die Schenkungssteuer festsetzen kann, falls diese anfällt. Die Schenkungssteuer wird erhoben, wenn der Wert der Schenkung einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Es ist wichtig, dass die Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt gemeldet wird, da sonst Säumniszuschläge drohen können. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Regelungen zur Schenkungssteuer und zur Meldepflicht beim Finanzamt zu informieren, um mögliche Bußgelder oder Strafen zu vermeiden.
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Ist Nießbrauch eine Schenkung?
Ist Nießbrauch eine Schenkung? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da Nießbrauch und Schenkung zwei unterschiedliche rechtliche Konzepte sind. Beim Nießbrauch erhält eine Person das Recht, eine Immobilie oder ein Vermögen zu nutzen, ohne es zu besitzen. Bei einer Schenkung hingegen überträgt der Schenker sein Eigentum freiwillig und ohne Gegenleistung auf den Beschenkten. Es ist jedoch möglich, dass eine Schenkung mit einem Nießbrauchrecht verbunden wird, was rechtliche und steuerliche Auswirkungen haben kann. Letztendlich hängt die Einordnung als Schenkung oder Nießbrauch von den konkreten Umständen des Falls ab und sollte im Zweifelsfall von einem Rechtsexperten geklärt werden.
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Wer erbt bei Schenkung?
Bei einer Schenkung erbt grundsätzlich niemand, da es sich um eine freiwillige Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten handelt. Der Beschenkte erhält das Vermögen direkt vom Schenker, ohne dass es durch einen Erbfall weitergegeben wird. Es gibt jedoch bestimmte Regelungen, die beachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass die Schenkung rechtlich wirksam ist und keine erbrechtlichen Ansprüche verletzt werden. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung von Formvorschriften und die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen. Wer letztendlich von einer Schenkung profitiert, hängt also von den individuellen Umständen und Vereinbarungen ab.
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Welche Schenkung ist steuerfrei?
Welche Schenkung ist steuerfrei? Steuerfrei sind Schenkungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und in gerader Linie Verwandten (z.B. Eltern und Kinder). Zudem sind Schenkungen bis zu einem bestimmten Freibetrag pro Jahr steuerfrei. Dieser Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsverhältnis. Schenkungen an andere Personen, wie z.B. Geschwister oder Freunde, sind in der Regel steuerpflichtig. Es ist daher wichtig, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Regelungen zu informieren.
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Was kostet eine Schenkung?
Eine Schenkung kann unterschiedliche Kosten verursachen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Wert des geschenkten Vermögens, dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem sowie dem jeweiligen Steuerrecht. In einigen Ländern können Schenkungen steuerfrei sein, solange bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden. In anderen Ländern können jedoch Schenkungssteuern anfallen, die je nach Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsverhältnis variieren. Es ist daher ratsam, sich vor einer Schenkung über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Was kostet eine Schenkung in Ihrem konkreten Fall?
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Ist Wohnrecht eine Schenkung?
Wohnrecht ist grundsätzlich keine Schenkung, da es sich um ein dingliches Recht handelt, das einer Person das Recht einräumt, in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, unabhängig davon, wem die Immobilie gehört. Es wird oft im Rahmen von Erbregelungen oder Schenkungen eingeräumt, um sicherzustellen, dass eine Person lebenslang in einer Immobilie wohnen kann, auch wenn sie nicht der Eigentümer ist. Es kann jedoch auch gegen eine Gegenleistung oder als Teil einer Schenkung gewährt werden, in diesem Fall könnte es als Schenkung angesehen werden. Letztendlich hängt es von den genauen Umständen ab, ob Wohnrecht als Schenkung betrachtet wird.
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Welche Kosten bei Schenkung?
Welche Kosten bei Schenkung entstehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In einigen Ländern können Schenkungen steuerpflichtig sein, abhängig von der Höhe des Wertes der Schenkung und dem Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. Es können auch Notarkosten anfallen, wenn die Schenkung notariell beurkundet werden muss. Zudem können Gebühren für die Übertragung von Eigentum oder anderen Vermögenswerten anfallen. Es ist ratsam, sich vor einer Schenkung über mögliche Kosten und steuerliche Auswirkungen zu informieren.
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Wie hoch Schenkung steuerfrei?
"Wie hoch Schenkung steuerfrei?" Die Höhe der steuerfreien Schenkung hängt von der Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem ab. In Deutschland beträgt die steuerfreie Freigrenze für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern beispielsweise 400.000 Euro alle 10 Jahre. Für Schenkungen zwischen Ehepartnern liegt die Freigrenze bei 500.000 Euro. Bei Schenkungen an andere Personen wie Geschwister oder entfernte Verwandte gelten niedrigere Freibeträge. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren, da diese sich je nach Land und Gesetzgebung unterscheiden können.
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